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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Bodensee-Konstanz e.V. findest du hier .

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Erste Hilfe

Die Erste Hilfe Ausbildung ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildungsaktivitäten der Gruppen im DLRG Bezirk Bodensee-Konstanz. Interessenten, auch für Betriebshelferlehrgänge, wenden sich bitte an die nächstgelegene DLRG-Gruppe.

Im Bezirk Bodensee-Konstanz haben wir derzeit in folgenden Gliederungen EH-Ausbilder:

  • Allensbach
  • Bodman
  • Dettingen-Dingelsdorf
  • Engen
  • Gailingen
  • Konstanz
  • Moos
  • Radolfzell
  • Rielasingen-Worblingen
  • Singen

Erste-Hilfe-Lehrgang

Der von der DLRG angebotene Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten und wird in fachlicher Übereinstimmung mit den anderen Hilfsorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die DLRG ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH).

Der Erste Hilfe Lehrgang ist u.a. Bestandteil der Rettungsschwimmerausbildung der Stufen Silber und Gold (siehe PO) und eine der Voraussetzungen für alle diejenigen, die eine Trainerlizenz in irgendeiner Sportart erwerben wollen. Für die Führerscheinbewerber ist ein Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten Pflicht für die LKW- und Busführerscheine. Selbstverständlich wird der 9 Unterrichtseinheiten umfassende Lehrgang auch für alle anderen Führerscheinklassen anerkannt.

Betriebe sind verpflichtet eine gewisse Anzahl von Ersthelfern im Betrieb vorzuhalten. Für diese Ersthelfer im Betrieb ist der 9 Unterrichtseinheiten umfassende EH-Lehrgang die Grundausbildung. Nach Ablauf einer gewissen Frist muss das Wissen durch ein Erste-Hilfe-Training (siehe dort) aufgefrischt werden. I.d.R. werden die Kosten für die EH-Ausbildung für Ersthelfer in den Betrieben durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) getragen.

Erste-Hilfe-Training

Im Rahmen eines Erste-Hilfe-Trainings mit 9 Unterrichtseinheiten werden die Maßnahmen der Ersten Hilfe zielgruppenorientiert wiederholt und vertieft. Z. B. im Rahmen von Betriebshelferlehrgängen kann hier auf die spezielle Situation des Betriebes eingegangen werden. Im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Einsatzkräften der DLRG können hier ebenfalls spezifische Besonderheiten Berücksichtigung finden. Diese sind z.B. in Taucherrevieren die Versorgung von Taucherkrankheiten bzw. bei Einsatzkräften, die in der Eisrettung eingesetzt werden, z.B. Unterkühlungen etc.

Erste-Hilfe-Freshup

Seit 1968 besteht eine gesetzliche Verpflichtung, mit Beantragung einer Fahrerlaubnis der Klasse A, A1, B, BE, L,M oder T einen Nachweis zu erbringen, dass die Bewerber mit „Grundzügen der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr“ vertraut gemacht wurden bzw. Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C!, CE, D1E, D, D1, DE oder D1E „gründliches Wissen und praktisches Können in der ersten Hilfe“ beigebracht wurde. Diese Verpflichtung besteht leider nur einmalig. Entsprechende Lehrgänge müssen nicht wiederholt werden. Freiwillige Wiederholungen sind möglich, aber für viele Autofahrer nicht interessant.

Trotz dieser Verpflichtung zur einmaligen Schulung wird vielfach nicht geholfen. Die Ursachen hierfür sind Angst vor Fehlern und Bestrafung sowie Unsicherheit, weil eine Ausbildung zu lange zurückliegt.

Angst kann man durch Information ausräumen und, wie auch vor allem bei Unsicherheiten durch Auffrischung der Kenntnisse und Fertigkeiten entgegenwirken.

Um die Auffrischung zeitgemäss und interessant zu gestalten, haben die in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe zusammenarbeitenden Organisationen (Arbeiter-Samariter Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfall Hilfe und Malteser Hilfsdienst) das Angebot des Erste Hilfe Fresh Ups entwickelt. Zugangsbeschränkungen bestehen nicht, das Angebot kann und soll auch als Schnupperkurs Lust auf mehr machen.

Da die Konzeption für das Erste Hilfe Fresh Up inhaltlich auf die Zielgruppe „Verkehrsteilnehmer“ ausgerichtet wurde, sind die Kernthemen die Erste-Hilfe-Massnahmen bei Strassen­verkehrs­unfällen. Wichtig dabei ist, dass insbesondere praktische Massnahmen geübt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und kann inhaltlich definierte sowie gesetzlich vorgeschriebene (Erst-)Ausbildungen nicht ersetzen. Die Teilnahme an einem Erste Hilfe Fresh Up wird nicht im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung anerkannt. Die Kosten trägt der Teilnehmer.

Die ausbildenden Hilfsorganisationen sind bestrebt durch diese Lehrgänge die Erste-Hilfe-Ausbildung insgesamt attraktiver zu machen und um dafür zu sorgen, dass Erste Hilfe ein Kulturgut wird wie Lesen oder Schreiben.

Informationen erteilt die nächstgelegene DLRG-Gliederung oder eine der anderen Hilfsorganisationen.

Betriebshelfer

Die DLRG bietet interessierten Firmen die Möglichkeit in einem Inhouse-Seminar die erforderlichen Ersthelfer im Betrieb aus- und weiterzubilden. Die Aus- und Weiterbildung Ihrer Ersthelfer im Betrieb durch die DLRG ist von den Trägern der Unfallversicherung anerkannt. Der Bezirk Bodensee-Konstanz e.V. ist bei der Qualitätssichungsstelle Erste Hilfe (QSEH) der Berufsgenossenschaften unter der Nr. 2.6022 anerkannt.

Wir bieten hier folgende Kurse auf Anfrage an: - Erste Hilfe-Ausbildung (9 UE) - Erste Hilfe-Fortbildung (9 UE) - Erste Hilfe in Betreuungseinrichtungen (9 UE)

Notfälle mit Kindern

Notfälle bei Kindern weisen in vielerlei Hinsicht Besonderheiten auf. So bestehen in diesem Bereich besondere Notfallschwerpunkte, die eine dem Alter des Kindes entsprechende Vorgehensweise erfordern. Die Downloads auf dieser Seite sollen hierbei eine Hilfestellung geben.

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